Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen und sonstige operative Mitarbeiter/-innen unterliegen weitreichenden Schulungsverpflichtungen, die sich wesentlich nach den Verkehrsträgern und den Tätigkeitsfeldern richten.
Sollten Unternehmen von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit sein,
bleibt die Schulungsverpflichtung dennoch bestehen.
Führungskräfte und operative Mitarbeiter/-innen müssen umfassende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften nachweisen.
Wir bieten Ihnen neben der Behandlung der grundlegenden, verkehrsträgerspezifischen Anforderungen
auch die Bearbeitung jeglicher Spezialthemen, die die Besonderheiten Ihres Unternehmens berücksichtigen.
Profitieren Sie von praxiserfahrenen Referentinnen und Referenten, die fachlich immer auf dem neuesten Wissensstand sind und unsere Schulungen didaktisch und sozial kompetent durchführen.
Wählen Sie "offene Schulungen" aus unserem deutschlandweiten Angebot oder entscheiden Sie sich für eine "Inhouse-Schulung" mit individuell abgestimmten firmenspezifischen Inhalten.
Grundschulung Straße/Schiene
- mit IHK-Prüfung vor Ort -
Grundschulung zum Erwerb der Fachkunde
für Gefahrgutbeauftragte im Sinne
der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV):
"Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden,
wer Inhaber eines für den betroffenen Verkehrsträger
gültigen Schulungsnachweises ist.
Der Schulungsnachweis wird erteilt, wenn der
Betroffene an einer Schulung
nach § 5 teilgenommen und eine Prüfung
nach § 6 Absatz 1 mit Erfolg abgelegt hat..."
Wir bieten Ihnen Grundschulungen mit
anschließender Prüfung direkt vor Ort
für alle Verkehrsträger an.
G 1/2025
20. bis 24. Januar 2025 in Bad Kreuznach
Anmeldeschluss 18.12.2024!
1.510 € zzgl. MwSt.
>> weitere Informationen
>> Anmeldeformular G 1/2025