Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen und sonstige operative Mitarbeiter/-innen unterliegen weitreichenden Schulungsverpflichtungen, die sich wesentlich nach den Verkehrsträgern und den Tätigkeitsfeldern richten.
Sollten Unternehmen von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit sein,
bleibt die Schulungsverpflichtung dennoch bestehen.
Führungskräfte und operative Mitarbeiter/-innen müssen umfassende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften nachweisen.
Wir bieten Ihnen neben der Behandlung der grundlegenden, verkehrsträgerspezifischen Anforderungen
auch die Bearbeitung jeglicher Spezialthemen, die die Besonderheiten Ihres Unternehmens berücksichtigen.
Profitieren Sie von praxiserfahrenen Referentinnen und Referenten, die fachlich immer auf dem neuesten Wissensstand sind und unsere Schulungen didaktisch und sozial kompetent durchführen.
Wählen Sie "offene Schulungen" aus unserem deutschlandweiten Angebot oder entscheiden Sie sich für eine "Inhouse-Schulung" mit individuell abgestimmten firmenspezifischen Inhalten.
Luftverkehr/ICAO:
Tätigkeiten des Versenders
Modul A
Teilnehmer:
Mitarbeiter/-innen, deren Tätigkeit das Versenden
von gefährlichen Gütern,
ohne Gefahrgut der Gefahrenklasse 7
(radioaktive Stoffe), darstellt.
Tätigkeitsbeschreibung:
° Klassifizieren von gefährlichen Gütern
° Identifizieren von gefährlichen Gütern
° Erstellen und Bereitstellen der erforderlichen Dokumente
° Unterzeichnen der Versendererklärung (Shippers Declaration)
° Auswahl Verpackungsmaterial
° Zusammensetzen des Versandstückes
° Ordnungsgemäßes Verschließen des Versandstückes
° Anbringen von Markierungen und Kennzeichen
° Einhaltung aller nationalen und internationalen Vorschriften
im Zusammenhang mit dem Versand von
gefährlichen Gütern
LR 6/2025
07.-09. Juli 2025
in Herdecke
1.170,00 € zzgl. MwSt.
Weitere Informationen
Anmeldeformular LR 6/2025
Ringhotel Zweibrücker Hof, Herdecke