Gefahrgutschulungen

Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen und sonstige operative Mitarbeiter/-innen unterliegen weitreichenden Schulungsverpflichtungen, die sich wesentlich nach den Verkehrsträgern und den Tätigkeitsfeldern richten.

Sollten Unternehmen von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit sein,
bleibt die Schulungsverpflichtung dennoch bestehen.
Führungskräfte und operative Mitarbeiter/-innen müssen umfassende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften nachweisen.

Wir bieten Ihnen neben der Behandlung der grundlegenden, verkehrsträgerspezifischen Anforderungen
auch die Bearbeitung jeglicher Spezialthemen, die die Besonderheiten Ihres Unternehmens berücksichtigen.

Profitieren Sie von praxiserfahrenen Referentinnen und Referenten, die fachlich immer auf dem neuesten Wissensstand sind und unsere Schulungen didaktisch und sozial kompetent durchführen.

Wählen Sie "offene Schulungen" aus unserem deutschlandweiten Angebot oder entscheiden Sie sich für eine "Inhouse-Schulung" mit individuell abgestimmten firmenspezifischen Inhalten.



Aktuelles:

Sicherheitsdatenblatt
Erwerb der Fachkunde nach REACH-VO



Hersteller, Distributoren und Importeure
chemischer Produkte sind mit der Erstellung
von Sicherheitsdatenblättern (SDB) beauftragt.

Diese müssen sie den Abnehmern bei Lieferung
zur Verfügung stellen.

Dies wird in der 
REACH-Verordnung 
(1907/2006 EG Anhang II 0.2.3.) gefordert.


Erwerben Sie die geforderte Fachkunde
durch Referate, Fallbeispiele und Übungen
in unserer 2-tägigen Schulung.


Wichtigste Inhalte: 

  • Rechtliche Grundlagen
    • der REACH-VO
    • des Gefahrstoffrechts
    • des Gefahrgutrechts
  • ECHA-Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsdatenblätter
  • Plausibilitätschecks
  • Onlinerecherchen durchführen
  • Besprechung von Teilnehmer- Sicherheitsdatenblättern



SDB 2/2024
09. bis 10. September 2024 in Herdecke
840 € zzgl. MwSt.


>> weitere Informationen
>> Anmeldeformular SDB 2/2024



 



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