Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen und sonstige operative Mitarbeiter unterliegen weitreichenden Schulungsverpflichtungen, die sich wesentlich nach den Verkehrsträgern und den Tätigkeitsfeldern richten.
Sollten Unternehmen von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit sein, bleibt die Schulungsverpflichtung dennoch bestehen.
Führungskräfte und operative Mitarbeiter müssen umfassende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften nachweisen.
Wir bieten Ihnen neben der Behandlung der grundlegenden, verkehrsträgerspezifischen Anforderungen
auch die Bearbeitung jeglicher Spezialthemen, die die Besonderheiten Ihres Unternehmens berücksichtigen.
Profitieren Sie von praxiserfahrenen Referenten, die fachlich immer auf dem neuesten Wissensstand sind
und unsere Schulungen didaktisch und sozial kompetent durchführen.
Wählen Sie "offene Seminare" aus unserem deutschlandweiten Programmangebot oder entscheiden Sie sich für ein "Inhouse-Seminar" mit individuell abgestimmten firmenspezifischen Inhalten.
Seeverkehr
Grundschulung mit IHK-Prüfung vor Ort
Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde für
Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 3 der
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
Die Teilnehmer werden durch Übungsaufgaben
und Fallbeispiele intensiv auf die IHK-Prüfung
vorbereitet.
S 1/2024
15. - 18. Januar 2024
in Bad Kreuznach
1.270 € zzgl. MwSt.
Weitere Informationen
Anmeldeformular
ACHTUNG ANMELDESCHLUSS
bzgl. IHK-Prüfung: 15. Dezember 2023