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Aktuelles:

Grundschulung Seeverkehr
(mit IHK-Prüfung vor Ort)


Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden,
wer Inhaber eines für den oder die betreffenden
Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist.

Der Schulungsnachweis wird von einer Industrie-
und Handelskammer (IHK) erteilt,
wenn der Betroffene an einer Grundschulung
nach § 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
teilgenommen und die Prüfung nach § 5 GbV
mit Erfolg abgelegt hat.


Wir bieten Ihnen Grundschulungen mit
anschließender Prüfung direkt vor Ort für alle Verkehrsträger an.

Diese erfolgen im Rahmen eines von der
zuständigen IHK anerkannten Lehrgangs
sowie an anerkannten Veranstaltungsorten.

 

Schulung S 3/2024
21. bis 24. Mai 2024 in Bad Kreuznach
1.270,00 € zzgl. MwSt.



Weitere Informationen
Anmeldeformular S 3/2024


 

 

 

 

 


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