IHK-Schulungsnachweis

Als Gefahrgutbeauftragter (Gb) darf nur tätig sein, wer einen für den betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) besitzt.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 3 einen Gb bestellt oder die Funktion des Gb selbst wahrnimmt, ohne im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach § 4 GbV zu sein, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 10 GbV.

Die IHK stellt den Schulungsnachweis nach GbV aus, wenn der Teilnehmer die Grundschulung lückenlos
besucht und die Prüfung bestanden hat. Der IHK-Schulungsnachweis nach GbV erhält eine Gültigkeit von
5 Jahren ab der bestandenen Prüfung.
Für die Verlängerung muss eine Verlängerungsprüfung bestanden werden.
Gb-Schulungsnachweise werden um 5 Jahre ab Gültigkeit verlängert, wenn die Verlängerungsprüfung innerhalb eines Jahres vor Ablauf erfolgreich bestanden wurde.
Die Verlängerung erfolgt dann ab Ablaufdatum.
Vor diesen 12 Monaten erfolgt die Verlängerung ab Datum der Verlängerungsprüfung.

 

 


 



Aktuelles:

Luftverkehr/ICAO
Tätigkeiten des Versenders - Modul A -



Teilnehmerkreis:

Mitarbeiter/-innen, deren Tätigkeit das
Versenden von gefährlichen Gütern,
ohne Gefahrgut der Gefahrenklasse 7 
(radioaktive Stoffe), darstellt.


Tätigkeitsbeschreibung:

  • Klassifizieren von gefährlichen Gütern
  • Identifizieren von gefährlichen Gütern
  • Erstellen und Bereitstellen der erforderlichen Dokumente
  • Unterzeichnen der Versendererklärung (Shippers Declaration)
  • Auswahl Verpackungsmaterial
  • Zusammensetzen des Versandstückes
  • Ordnungsgemäßes Verschließen des Versandstückes
  • Anbringen von Markierungen und Kennzeichen
  • Einhaltung aller nationalen und internationalen
    Vorschriften im Zusammenhang mit dem Versand
    von gefährlichen Gütern


    
LR 8/2024
30.09. - 02.10.2024 in Bad Lippspringe
1.090 € zzgl. MwSt.
  

   
Weitere Informationen
Anmeldeformular

 

 

 

 


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