IHK-Schulungsnachweis

Als Gefahrgutbeauftragter (Gb) darf nur tätig sein, wer einen für den betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) besitzt.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 3 einen Gb bestellt oder die Funktion des Gb selbst wahrnimmt, ohne im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach § 4 GbV zu sein, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 10 GbV.

Die IHK stellt den Schulungsnachweis nach GbV aus, wenn der Teilnehmer die Grundschulung lückenlos
besucht und die Prüfung bestanden hat. Der IHK-Schulungsnachweis nach GbV erhält eine Gültigkeit von
5 Jahren ab der bestandenen Prüfung.
Für die Verlängerung muss eine Verlängerungsprüfung bestanden werden.
Gb-Schulungsnachweise werden um 5 Jahre ab Gültigkeit verlängert, wenn die Verlängerungsprüfung innerhalb eines Jahres vor Ablauf erfolgreich bestanden wurde.
Die Verlängerung erfolgt dann ab Ablaufdatum.
Vor diesen 12 Monaten erfolgt die Verlängerung ab Datum der Verlängerungsprüfung.

 

 


 



Aktuelles:

Sicherheitsdatenblatt
Erwerb der Fachkunde nach REACH-VO



Hersteller, Distributoren und Importeure
chemischer Produkte sind mit der Erstellung
von Sicherheitsdatenblättern (SDB) beauftragt.

Diese müssen sie den Abnehmern bei Lieferung
zur Verfügung stellen.

Dies wird in der 
REACH-Verordnung 
(1907/2006 EG Anhang II 0.2.3.) gefordert.


Erwerben Sie die geforderte Fachkunde
durch Referate, Fallbeispiele und Übungen
in unserer 2-tägigen Schulung.


Wichtigste Inhalte: 

  • Rechtliche Grundlagen
    • der REACH-VO
    • des Gefahrstoffrechts
    • des Gefahrgutrechts
  • ECHA-Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsdatenblätter
  • Plausibilitätschecks
  • Onlinerecherchen durchführen
  • Besprechung von Teilnehmer- Sicherheitsdatenblättern



SDB 2/2024
09. bis 10. September 2024 in Herdecke
840 € zzgl. MwSt.


>> weitere Informationen
>> Anmeldeformular SDB 2/2024



 



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