IHK-Schulungsnachweis

Als Gefahrgutbeauftragter (Gb) darf nur tätig sein, wer einen für den betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) besitzt.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 3 einen Gb bestellt oder die Funktion des Gb selbst wahrnimmt, ohne im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach § 4 GbV zu sein, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 10 GbV.

Die IHK stellt den Schulungsnachweis nach GbV aus, wenn der Teilnehmer die Grundschulung lückenlos
besucht und die Prüfung bestanden hat. Der IHK-Schulungsnachweis nach GbV erhält eine Gültigkeit von
5 Jahren ab der bestandenen Prüfung.
Für die Verlängerung muss eine Verlängerungsprüfung bestanden werden.
Gb-Schulungsnachweise werden um 5 Jahre ab Gültigkeit verlängert, wenn die Verlängerungsprüfung innerhalb eines Jahres vor Ablauf erfolgreich bestanden wurde.
Die Verlängerung erfolgt dann ab Ablaufdatum.
Vor diesen 12 Monaten erfolgt die Verlängerung ab Datum der Verlängerungsprüfung.

 

 


 



Aktuelles:

Grundschulung Seeverkehr
(mit IHK-Prüfung vor Ort)


Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden,
wer Inhaber eines für den oder die betreffenden
Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist.

Der Schulungsnachweis wird von einer Industrie-
und Handelskammer (IHK) erteilt,
wenn der Betroffene an einer Grundschulung
nach § 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
teilgenommen und die Prüfung nach § 5 GbV
mit Erfolg abgelegt hat.


Wir bieten Ihnen Grundschulungen mit
anschließender Prüfung direkt vor Ort für alle Verkehrsträger an.

Diese erfolgen im Rahmen eines von der
zuständigen IHK anerkannten Lehrgangs
sowie an anerkannten Veranstaltungsorten.

 

Schulung S 3/2024
21. bis 24. Mai 2024 in Bad Kreuznach
1.270,00 € zzgl. MwSt.



Weitere Informationen
Anmeldeformular S 3/2024


 

 

 

 

 


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