Als Gefahrgutbeauftragter (Gb) darf nur tätig sein, wer einen für den betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) besitzt.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 3 einen Gb bestellt oder die Funktion des Gb selbst wahrnimmt, ohne im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach § 4 GbV zu sein, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 10 GbV.
Die IHK stellt den Schulungsnachweis nach GbV aus, wenn der Teilnehmer die Grundschulung lückenlos
besucht und die Prüfung bestanden hat. Der IHK-Schulungsnachweis nach GbV erhält eine Gültigkeit von
5 Jahren ab der bestandenen Prüfung.
Für die Verlängerung muss eine Verlängerungsprüfung bestanden werden.
Gb-Schulungsnachweise werden um 5 Jahre ab Gültigkeit verlängert, wenn die Verlängerungsprüfung innerhalb eines Jahres vor Ablauf erfolgreich bestanden wurde.
Die Verlängerung erfolgt dann ab Ablaufdatum.
Vor diesen 12 Monaten erfolgt die Verlängerung ab Datum der Verlängerungsprüfung.
- Betriebsferien
vom 30.03. bis 06.04.2026.
Ab Dienstag, 07.04.2026
sind wir wieder für Sie da.
Grundschulung Straße/Schiene
- anschl. IHK-Prüfung vor Ort -
5-tägige Grundschulung zum Erwerb der Fachkunde
für Gefahrgutbeauftragte im Sinne
der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV):
mit anschließender Prüfung direkt vor Ort
durch die zuständige Industrie- und
Handelskammer (IHK).
Die Teilnehmer/-innen werden durch Übungsaufgaben und
Fallbeispiele intensiv auf die IHK-Prüfung vorbereitet.
G 4/2026
04. bis 08. Mai 2026
ANMELDESCHLUSS 10. April
in Bad Kreuznach
1.510,00 € zzgl. MwSt.
Weitere Informationen
Anmeldeformular G 4/2026
Sympathie Hotel Fürstenhof in Bad Kreuznach