Als Gefahrgutbeauftragter (Gb) darf nur tätig sein, wer einen für den betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) besitzt.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 3 einen Gb bestellt oder die Funktion des Gb selbst wahrnimmt, ohne im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach § 4 GbV zu sein, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 10 GbV.
Die IHK stellt den Schulungsnachweis nach GbV aus, wenn der Teilnehmer die Grundschulung lückenlos
besucht und die Prüfung bestanden hat. Der IHK-Schulungsnachweis nach GbV erhält eine Gültigkeit von
5 Jahren ab der bestandenen Prüfung.
Für die Verlängerung muss eine Verlängerungsprüfung bestanden werden.
Gb-Schulungsnachweise werden um 5 Jahre ab Gültigkeit verlängert, wenn die Verlängerungsprüfung innerhalb eines Jahres vor Ablauf erfolgreich bestanden wurde.
Die Verlängerung erfolgt dann ab Ablaufdatum.
Vor diesen 12 Monaten erfolgt die Verlängerung ab Datum der Verlängerungsprüfung.
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Muss Ihr IHK-Schulungsnachweis verlängert werden? |
Straße/Schiene bzw.
Straße/Schiene/Seeverkehr
anschl. IHK-Verlängerungsprüfung vor Ort
wichtigste Inhalte:
° GGBefG
° GbV
° Verkehrsträgerübergreifende Rechtsvorschriften
° Bekanntmachungsquellen
° Verfolgung und Ahndung von Verstößen
° Verhütung von Risiken – Sicherheitsmaßnahmen
° GGVSEB
° ADR/RID
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° GGVSee
° IMDG-Code
Die Teilnehmer/innen werden durch Übungsaufgaben
und Fallbeispiele intensiv auf die
IHK-Verlängerungsprüfung vorbereitet.
GF 3/2025 (Straße/Schiene)
30.06. - 01.07.2024
900 € zzgl. MwSt.
ANMELDESCHLUSS 03.06.2025
GS 3/2025 (Straße/Schiene/Seeverkehr)
30.06. - 02.07.2025
1.170 € zzgl. MwSt.
ANMELDESCHLUSS 03.06.2025
Weitere Informationen
Anmeldeformular Straße/Schiene
Anmeldeformular Straße/Schiene/Seeverkehr