Als Gefahrgutbeauftragter (Gb) darf nur tätig sein, wer einen für den betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) besitzt.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 3 einen Gb bestellt oder die Funktion des Gb selbst wahrnimmt, ohne im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach § 4 GbV zu sein, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 10 GbV.
Die IHK stellt den Schulungsnachweis nach GbV aus, wenn der Teilnehmer die Grundschulung lückenlos
besucht und die Prüfung bestanden hat. Der IHK-Schulungsnachweis nach GbV erhält eine Gültigkeit von
5 Jahren ab der bestandenen Prüfung.
Für die Verlängerung muss eine Verlängerungsprüfung bestanden werden.
Gb-Schulungsnachweise werden um 5 Jahre ab Gültigkeit verlängert, wenn die Verlängerungsprüfung innerhalb eines Jahres vor Ablauf erfolgreich bestanden wurde.
Die Verlängerung erfolgt dann ab Ablaufdatum.
Vor diesen 12 Monaten erfolgt die Verlängerung ab Datum der Verlängerungsprüfung.
Straße/Schiene/Seeverkehr
Unterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR/RID
und IMDG-Code
Das Seminar richtet sich an alle Personen,
die an der Beförderung gefährlicher Güter
beteiligt sind.
Insbesondere an „beauftragte Personen“
und mit Gefahrgut befasste Personen.
Sie erhalten umfangreiche Informationen
über die gesetzlichen Vorschriften
und Veränderungen im Gefahrgutrecht.
BP 2/2024 (Unterweisung Straße/Schiene)
08.-09. April 2024 in Bad Lippspringe
2-tägig: 840 € zzgl. MwSt.
UK 2/2024 (Unterweisung Straße/Schiene/
Seeverkehr)
08.-10. April 2024 in Bad Lippspringe
3-tägig: 1.090 € zzgl. MwSt.
Weitere Informationen
Anmeldeformular BP 2/2024
Anmeldeformular UK 2/2024