Alle Personen, die in der Transportkette gefährlicher Güter involviert sind, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Einweisungsschulung teilgenommen haben.
Es ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren.
Nach Bestehen dieses Tests erhält der Teilnehmer ein durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkanntes Zertifikat, das eine Gültigkeitsdauer von 24 Monaten hat.
Personen, die im Besitz eines gültigen Zertifikates sind, wird die Möglichkeit gegeben, die anstehende Wiederholungsschulung bereits bis zu 3 Monate vor Ablauf der vorhandenen Gültigkeit zu absolvieren.
Sind die 24 Monate überschritten, so ist eine erneute Grundschulung zu absolvieren.
Grundschulung Binnenschifffahrt
- anschl. IHK-Prüfung vor Ort -
Grundschulung zum Erwerb der Fachkunde
für Gefahrgutbeauftragte im Sinne
der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV):
"Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden,
wer Inhaber eines für den betroffenen Verkehrsträger
gültigen Schulungsnachweises ist.
Der Schulungsnachweis wird erteilt, wenn der
Betroffene an einer Schulung
nach § 5 teilgenommen und eine Prüfung
nach § 6 Absatz 1 mit Erfolg abgelegt hat..."
Wir bieten Ihnen Grundschulungen mit
anschließender Prüfung direkt vor Ort
für alle Verkehrsträger an.
B 3/2025
22. bis 25. September 2025 in Bad Kreuznach
Anmeldeschluss 28.08.2025!
1.360 € zzgl. MwSt.
>> weitere Informationen
>> Anmeldeformular B 3/2025