Alle Personen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter befasst sind, müssen in den Anforderungen,
die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein.
Sie dürfen sonst Ihre Tätigkeit gar nicht oder nur unter Aufsicht einer sachkundigen Person ausüben.
Diese Schulung richtet sich an alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind,
insbesondere an „beauftragte Personen“ und an "mit Gefahrgut befasste Personen".
Sie erhalten umfangreiche Informationen über die gesetzlichen Vorschriften und Veränderungen im
Gefahrgutrecht und über die Verantwortlichkeiten sowie Pflichten der an der Gefahrgutbeförderung Beteiligten.