Abfälle:
Beförderung nach den Gefahrgutvorschriften
im Straßenverkehr


Gefährliche Abfälle unterliegen neben den Regelungen des Abfallrechts auch den
Vorschriften weiterer Rechtsbereiche. Die zu ihrer Zuordnung als gefährlicher Abfall
verwendeten sogenannten HP-Kriterien sind aus dem Chemikalienrecht abgeleitet.
Erfüllen die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle auch eine oder mehrere der
Klassenkriterien des ADR, sind diese auch Gefahrgüter.

Die Regelungen der drei Rechtsbereiche sind parallel zu erfüllen.
Diese enthalten -unterschiedlich detaillierte- Vorschriften für Verpackung der Güter,
Kennzeichnung der Verpackungen sowie für die Dokumentation der Tätigkeiten
mit den gefährlichen Abfällen.

Durch die verschiedenen Rechtsbereiche ist unterschiedlich definiert,
wer Beteiligter am Umgang mit Abfällen ist und was seine Pflichten sind.
Auch die verwendeten Terminologien unterscheiden sich je nach Tätigkeitsfeld.
Zum Beispiel werden als Sammelbehälter für Abfälle sogenannte ASP-, ASF- und
FB-Behälter angeboten. Um überprüfen zu können, ob diese Behälter für die Beförderung
des gefährlichen Abfalls zulässig sind bzw. um die Verpackung im Beförderungspapier
vorschriftsmäßig angeben zu können, ist zu klären, welche gefahrgutrechtliche Zulassung
diese haben.

Um die Vorschriften erfüllen und die Kommunikation zwischen den Beteiligten
sicherstellen zu können, müssen sich die Betroffenen mit den Schnittstellen,
Überlappungen und Unterschieden der relevanten Rechtsbereiche auseinander
setzen. Dazu bietet das Seminar „Abfälle: Beförderungen nach den
Gefahrgutvorschriften“ Hilfe.  Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf den
gefahrgutrechtlichen Regelungen.



Termine

Abfälle

530 € zzgl. MwSt.

A 2/202412.06.2024Bad Kreuznach
A 3/202423.10.2024Herdecke


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