Absender - Beförderer - Empfänger - Verpacker - Verlader - Befüller - Entlader …
Wenn Sie an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen Sie gemäß den Anforderungen
an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich unterwiesen sein und das vor der Übernahme von Pflichten.
Ansonsten dürfen Arbeitnehmer/-innen diese Aufgaben nur unter der direkten Überwachung
einer unterwiesenen Person wahrnehmen.
Wir bieten Ihnen Spezialthemen an,
in denen alle notwendigen und aktuellen Fachinformationen vermittelt werden.
Gerne können Sie auch eigene Fallbeispiele und Fragestellungen zur Schulung mitbringen.