Die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), der Schiene (RID),
auf Binnengewässern (ADN) und auf der See (IMDG Code) werden in jedem "ungeraden" Jahr,
so auch im Jahr 2023, geändert.
Ein Ausblick:
Betroffen von den Änderungen sind:
sachlich, Unternehmen, die
* gefährliche Güter herstellen
* mit gefährlichen Gütern handeln
* gefährliche Güter versenden, verpacken, verladen, befördern
lagern, umschlagen
persönlich
* Gefahrgutbeauftragte
* beauftragte Personen
* sonstige Betroffene, z.B. interne und externe QM- und Umweltauditoren,
Umweltbeauftragte, Abfallbeauftragte, Mitarbeiter von Überwachungsorganen
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit,
* sich einen strukturierten und kommentierten Überblick über die Änderungen
und ihre Konsequenzen für die betriebliche Versand- und Transportpraxis zu verschaffen
* sofort Fragen zum besseren Verständnis zu stellen.
Die Vorschriften treten zum 01.01.2023 in Kraft,
mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten.