GEFAHRGUT 2023
- Vorschriftenänderungen -


Die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), der Schiene (RID),
auf Binnengewässern (ADN) und auf der See (IMDG Code) werden in jedem "ungeraden" Jahr,
so auch im Jahr 2023, geändert.


Ein Ausblick:

  • Neustrukturierung des Kapitels 1.2 mit einem zusätzlichen Abkürzungsverzeichnis
  • Anpassungen der Übergangsvorschriften
  • Konformitätsbewertungen auch für Tanks mit einer Neustrukturierung der Abschnitte 1.8.6 und 1.8.7
  • Anpassungen in der Gefahrgutliste (z.B. neue UN-Nummer 3550 für Cobaltdihydroxid-Pulver)
  • Änderungen in den Sondervorschriften (z.B. Klarstellung für Buten)
  • Änderungen von Verpackungsanweisungen
    (z.B. Änderung der Mengengrenze für Bergungsdruckgefäße)
  • Änderungen in den Bau- und Prüfvorschriften im Hinblick auf IBC aus recyceltem Kunststoff
    und Tanks aus faserverstärktem Kunststoff und besonders großen Tankcontainern
  • Trennvorschriften im Seeverkehr im Hinblick auf Säuren
     

Betroffen von den Änderungen sind:

sachlich, Unternehmen, die
* gefährliche Güter herstellen
* mit gefährlichen Gütern handeln
* gefährliche Güter versenden, verpacken, verladen, befördern
  lagern, umschlagen

persönlich
* Gefahrgutbeauftragte
* beauftragte Personen
* sonstige Betroffene, z.B. interne und externe QM- und Umweltauditoren,
  Umweltbeauftragte, Abfallbeauftragte, Mitarbeiter von Überwachungsorganen


Wir bieten Ihnen die Möglichkeit,

* sich einen strukturierten und kommentierten Überblick über die Änderungen
  und ihre Konsequenzen für die betriebliche Versand- und Transportpraxis zu verschaffen
* sofort Fragen zum besseren Verständnis zu stellen.


Die Vorschriften treten zum 01.01.2023 in Kraft,
mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten.

 

 

 



Termine

Gefahrgut 2023

690 € zzgl. MwSt.



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