Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen und sonstige operative Mitarbeiter/-innen unterliegen weitreichenden Schulungsverpflichtungen, die sich wesentlich nach den Verkehrsträgern und den Tätigkeitsfeldern richten.
Sollten Unternehmen von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit sein,
bleibt die Schulungsverpflichtung dennoch bestehen.
Führungskräfte und operative Mitarbeiter/-innen müssen umfassende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften nachweisen.
Wir bieten Ihnen neben der Behandlung der grundlegenden, verkehrsträgerspezifischen Anforderungen
auch die Bearbeitung jeglicher Spezialthemen, die die Besonderheiten Ihres Unternehmens berücksichtigen.
Profitieren Sie von praxiserfahrenen Referentinnen und Referenten, die fachlich immer auf dem neuesten Wissensstand sind und unsere Schulungen didaktisch und sozial kompetent durchführen.
Wählen Sie "offene Schulungen" aus unserem deutschlandweiten Angebot oder entscheiden Sie sich für eine "Inhouse-Schulung" mit individuell abgestimmten firmenspezifischen Inhalten.
- Betriebsferien
vom
20. Juli 2026
bis
07. August 2026
Ab Montag, 10. August 2026
sind wir wieder für Sie da.