Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen und sonstige operative Mitarbeiter/-innen unterliegen weitreichenden Schulungsverpflichtungen, die sich wesentlich nach den Verkehrsträgern und den Tätigkeitsfeldern richten.
Sollten Unternehmen von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit sein,
bleibt die Schulungsverpflichtung dennoch bestehen.
Führungskräfte und operative Mitarbeiter/-innen müssen umfassende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften nachweisen.
Wir bieten Ihnen neben der Behandlung der grundlegenden, verkehrsträgerspezifischen Anforderungen
auch die Bearbeitung jeglicher Spezialthemen, die die Besonderheiten Ihres Unternehmens berücksichtigen.
Profitieren Sie von praxiserfahrenen Referentinnen und Referenten, die fachlich immer auf dem neuesten Wissensstand sind und unsere Schulungen didaktisch und sozial kompetent durchführen.
Wählen Sie "offene Schulungen" aus unserem deutschlandweiten Angebot oder entscheiden Sie sich für eine "Inhouse-Schulung" mit individuell abgestimmten firmenspezifischen Inhalten.
Luftverkehr/ICAO:
Tätigkeiten des Verpackers
Modul B
Teilnehmer:
Mitarbeiter/-innen, deren Tätigkeit das Verpacken
von gefährlichen Gütern,
ohne Gefahrgut der Gefahrenklasse 7
(radioaktive Stoffe), darstellt.
Tätigkeitsbeschreibung:
° Auswahl Verpackungsmaterial
° Zusammensetzen des Versandstückes
° Ordnungsgemäßes Verschließen des Versandstückes
° Anbringen von Markierungen und Kennzeichen
LV 4/2025
14.-15. Juli 2025
in Herdecke
900,00 € zzgl. MwSt.
Weitere Informationen
Anmeldeformular LV 4/2025
Ringhotel Zweibrücker Hof, Herdecke