Die Personen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter befasst sind, müssen in den Anforderungen,
die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein.
Sie dürfen sonst Ihre Tätigkeit gar nicht oder nur unter Aufsicht einer sachkundigen Person ausüben.
Sie erhalten umfangreiche Informationen über die gesetzlichen Vorschriften und auch Veränderungen im Gefahrgutrecht und die Verantwortlichkeiten sowie Pflichten der an der Gefahrgutbeförderung Beteiligten.