Sicherheitsdatenblatt:
Erwerb der Fachkunde nach REACH-VO


Hersteller, Distributoren und Importeure chemischer Produkte sind mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) beauftragt. Diese müssen sie den Abnehmern bei Lieferung zur Verfügung stellen. Dies wird in der REACH-Verordnung (1907/2006 EG Anhang II 0.2.3.) gefordert:

"Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen,
die die besonderen Erfordernisse und Kenntnisse des Verwenderkreises, soweit bekannt, berücksichtigt.
Lieferanten von Stoffen und Gemischen müssen sicherstellen, dass diese sachkundigen Personen entsprechende Schulungen und auch Auffrischungslehrgänge erhalten haben."


Das europäische Chemikalienrecht unterscheidet, im Gegensatz zum deutschen Gefahrstoffrecht, nicht zwischen einer Sach- und Fachkunde. Die geforderte Sachkunde, nach der REACH-VO, ist daher mit der deutschen Fachkunde gleichzusetzen.

Die Fachkunde ist der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen sowie durch regelmäßige Auffrischungskurse auf dem aktuellen Stand zu halten.

Der Inverkehrbringer eines Produktes ist jederzeit dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig erstellt wurde.

Erwerben Sie die geforderte Fachkunde durch Referate, Fallbeispiele und Übungen in unserer 2-tägigen Schulung.

Wichtigste Inhalte: 

  • Rechtliche Grundlagen
    • der REACH-VO
    • des Gefahrstoffrechts
    • des Gefahrgutrechts
  • ECHA-Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsdatenblätter
  • Plausibilitätschecks
  • Onlinerecherchen durchführen
  • Besprechung von Teilnehmer- Sicherheitsdatenblättern

     

Vorab eingereichte "Problemfälle" werden für die Schulung aufbereitet, gemeinsam besprochen und gelöst.



 



Termine

Sicherheitsdatenblatt

840 € zzgl. MwSt.

SDB 2/202409.09.-10.09.2024Herdecke


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